Reglement des Projekts Euregio Vokal Werkstatt (EVW)
Wo zur Lesbarkeit des Dokuments Personen in männlicher Form angegeben sind, kann jede andere Form gelesen werden.
Ziel
Die EVW bietet Amateursängern aus Deutschland und den Niederlanden Auftrittsmöglichkeiten und fördert die länderübergreifende Kontaktaufnahme und Vernetzung. Die Teilnehmer stellen sich auf einer offenen Bühne (On Stage) einem Auswahlverfahren, dem, für die dort ausgewählten Teilnehmer, ein Wochenendworkshop folgt und schließlich mindestens zwei gemeinsam gestaltete Konzerte (die Performances).
Veranstaltungsorte sind die Landesmusikakademie NRW in Heek und das Akoesticum in Ede.
1. Teilnahme
Sowohl Sänger als auch die Instrumentalisten, die sie begleiten, werden als Teilnehmer bezeichnet (mit Ausnahme des Projektpianisten).
Die Teilnehmer sind am Tag ihrer Teilnahme an der offenen Bühne „On Stage“ mindestens 16 Jahre alt.
Die Teilnehmer haben einen ständigen Wohnsitz in Deutschland oder in den Niederlanden.
Für Sänger gilt: sie sind Amateure, die einen anderen Beruf als den eines Sängers oder einer Gesangslehrkraft studieren, studiert haben oder ausüben.
Sie können auftreten als Solisten, als Vokalensemble mit bis zu vier Mitgliedern oder beides und mit oder ohne Begleitung des Projektpianisten oder anderen Instrumentalisten.
Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmende grundsätzlich bereit, am Workshopwochenende und an den Abschlusskonzerten mitzuwirken, wenn er ausgewählt wird.
2. Repertoire und Auftrittsdauer
Die vorzutragende Lieder oder Songs passen zum Jahresthema des Projekts.
Sie können sowohl aus den klassischen, als auch anderen Stilrichtungen ausgewählt sein.
Sie können a cappella oder mit einem Begleitinstrument vorgetragen werden, aber jedenfalls unverstärkt.
Es sollen nicht mehr als drei Werke eingereicht werden.
Die Gesamtdauer des Auftritts soll 15 Minuten nicht überschreiten.
Der Gesangsvortrag soll auswendig dargeboten werden.
3. Auswahlverfahren
Die Teilnehmer erhalten spätestens acht Tage vor der Präsentation „On Stage“ per E-Mail eine Mitteilung über die Auftrittszeit und die Einspielmöglichkeit mit einem selbst mitgebrachten Begleiter oder einer Orientierungsprobe mit dem Projektpianisten.
Zu den Auswahlkriterien zählen die Qualität der stimmlichen Fähigkeiten und der Bühnenpräsentation und der Grad der Originalität der Liedauswahl zum Jahresthema, um eine abwechslungsreiche Endproduktion zu erreichen.
Falls keine Teilnahme am anschließenden Workshop und den abschließenden Konzerten erreicht wird, besteht die Möglichkeit, ein Feedback des Auswahlkomitees zu bekommen.
4. Kosten
Für die Teilnahme an „On Stage“ zahlt jeder Teilnehmer mit der Anmeldung eine Gebühr, gemäß den auf der Website aufgeführten Tarifen.
Bei einer Abmeldung oder einer Absage nach dem Anmeldeschluss wird die Gebühr als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
Kandidaten, für die die Kosten eine Barriere darstellen, können (mindestens zwei Wochen vor der Anmeldung) über die E-Mail-Adresse der Schriftführerin der Stiftung einen Rabatt beantragen.
Für die Teilnahme am Workshop und an den Konzerten fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Zu allen Veranstaltungen tragen die Teilnehmer ihre Reisekosten selbst.
5. Anmeldung
Die Anmeldung ist nur online möglich, innerhalb des auf der Projektwebseite angegebenen Zeitraums.
Unabhängig davon, ob es sich um ein Solo-Auftritt, Duo oder Ensemble (mit oder ohne Instrumentalisten) handelt, sollte das Anmeldeformular nur von einem Sänger ausgefüllt werden.
Mit dem Formular hochzuladen sind (separat):
Ein Dokument (auf Deutsch, Niederländisch oder Englisch), in dem der Sänger Folgendes angibt
Stimmlage;
ob er mit dem Projektpianisten auftreten möchte (oder nicht);
welche Werke aufgeführt werden (Titel, Komponist mit Geburts- ± Todesjahr, ggf. Opus-Nummer oder vergleichbare Nummer, Name des Textdichters), und wie lange die einzelne Lieder oder Songs dauern;
ggf. die Namen, Stimmen / Instrumente und Kontaktdaten der anderen Musiker;
ein kurzer musikalischer Werdegang (max. 50 Wörter) aller Teilnehmer.
Eine gut lesbare Kopie der Noten oder des Aufführungsmaterials der Werke.
Ein Foto, bzw Fotos von allen, für die die Anmeldung gilt.
Mit der Anmeldung ist die Teilnahmegebühr für alle in der betreffenden Anmeldung genannten Musiker (ggf. in Gesamthöhe) zu entrichten. Ist ein Rabatt vereinbart, so wird bei der Zahlung ‚mit Rabatt‘ angegeben.
Der (Gesamt-)Betrag muss an die Stiftung „Stichting Euregio Vocalisten Concours“ gezahlt werden. IBAN NL98 INGB 0398 0121 48
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs der Teilnahmegebühr berücksichtigt.
6. Publizität
Zu gegebener Zeit werden allen Teilnehmern Flyer zu den Konzerten zugeschickt, mit der Bitte, diese an potenzielle Interessenten in ihrem Bekanntenkreis weiterzuleiten.
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass sie in Audio- und Videomaterial zu sehen und/oder zu hören sein können, das auf der Projektwebsite oder auf YouTube veröffentlicht wird.
Die organisierende Stiftung behält sich alle Rechte für eventuelle Aufnahmen, Sendungen oder Veröffentlichungen vor.
Schlussbestimmungen
Es wird keine Haftung übernommen für Schäden, die sich aus der Teilnahme des EVW ergeben.
Für die Beantwortung von Fragen ist ausschließlich die Projektmanagerin des EVW zuständig.
In allen Fällen, die in diesem Reglement nicht geregelt sind, entscheidet der Stiftungsvorstand.