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Reglement des Projekts Euregio Vokal Werkstatt (EVW)

Wo zur Lesbarkeit des Dokuments Personen in männlicher Form angegeben sind, kann jede andere Form gelesen werden.

Ziel

Die EVW bietet Amateursängern aus Deutschland und den Niederlanden Auftrittsmöglichkeiten und fördert die länderübergreifende Kontaktaufnahme und Vernetzung. Die Teilnehmer präsentieren sich auf einer “offenen Bühne” (On Stage) vor einem Publikum und einem Auswahlkomitee, um sich für einen Wochenend-Workshop zu bewerben, in dem mindestens zwei anschließende Konzerte (Performances) gemeinsam vorbereitet werden.

Veranstaltungsorte sind die Landesmusikakademie NRW in Heek und das Akoesticum in Ede.

1. Teilnahme

  1. 1.1
    Sowohl Sänger als auch die Instrumentalisten, die sie begleiten, werden als Teilnehmer bezeichnet (mit Ausnahme der Projektpianisten).
    1.2
    Die Teilnehmer sind am Tag ihrer Teilnahme an “On Stage” mindestens 16 Jahre alt.
    1.3
    Die Teilnehmer haben einen ständigen Wohnsitz in Deutschland oder in den Niederlanden.
    1.4
    Die Sänger sind Amateure, die einen anderen Beruf als den eines Sängers oder einer Gesangslehrkraft studieren, studiert haben oder ausüben.
    1.5
    Sie können als Solisten und /oder als Vokalensemble mit bis zu vier Mitgliedern auftreten und entweder mit einem Instrumentalisten oder einem der gestellten Projektpianisten. Siehe 2.3
    1.6
    Sänger, die am Workshop und an den Konzerten des Vorgängerprojekts teilgenommen haben, können sich erneut für “On Stage” anmelden, aber nur dann teilnehmen, wenn nach Ablauf der Anmeldefrist noch Plätze frei sind.
    1.7
    Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmende grundsätzlich bereit, am Workshopwochenende und an den Abschlusskonzerten mitzuwirken, wenn er ausgewählt wird.

2. Repertoire und Auftrittsdauer

  1. Die vorzutragende Lieder oder Songs passen nachweislich zum Jahresthema des Projekts.
  2. Es können Werke aus dem klassischen Repertoire oder aus anderen Stilrichtungen gewählt werden.
  3. Sie können a cappella oder mit einem Begleitinstrument vorgetragen werden, aber unverstärkt.
  4. Es können zwei bis drei Werke mit einer Gesamtdauer von bis zu 15 Minuten vorgetragen werden.
  5. Der Gesangsvortrag soll auswendig dargeboten werden.

3. Auswahlverfahren

  1. Spätestens acht Tage vor ihrem Auftritt “On Stage” werden die Teilnehmer über den Tag und die Uhrzeit ihres Auftritts sowie über die vorangehende Probenzeit mit ihrem eigenen Begleiter oder dem Projektpianisten informiert.
  2. Zu den Auswahlkriterien zählen die Qualität der stimmlichen Fähigkeiten und der Bühnenpräsentation und der Grad der Originalität der Liedauswahl zum Jahresthema, um eine abwechslungsreiche Endproduktion zu erreichen.
  3. Diejenigen, die nicht für den Workshop und die anschließenden Konzerte ausgewählt werden, erhalten die Möglichkeit, vom Auswahlkomitee ein Feedback zu ihrer Präsentation zu erhalten, wenn sie dies wünschen.

4. Kosten

  1. Für jeden Teilnehmer wird eine Gebühr gemäß den auf der Website aufgeführten Tarifen erhoben.
  2. Kandidaten, für die die Kosten eine Barriere darstellen, können (mindestens 2 Wochen vor der Anmeldung) über die E-Mail-Adresse der Schriftführerin der Stiftung einen Rabatt beantragen (siehe Kontakt).
  3. Die Teilnehmer der Folgestrecke zahlen einen Beitrag zu den Kosten für die Verpflegung während des Workshops und der Performances, gemäß den auf der Website angegebenen Tarif.
  4. Zu allen Veranstaltungen tragen die Teilnehmer ihre Reisekosten selbst.

5. Anmeldung

  1. Die Anmeldung ist nur online möglich, innerhalb des auf der Projektwebseite angegebenen Zeitraums.
  2. Unabhängig davon, ob es sich um ein Solo-Auftritt oder Ensemble (mit oder ohne Instrumentalisten) handelt, sollte das Anmeldeformular nur von einem Sänger ausgefüllt werden.
  3. Für die Anmeldung ist ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular erforderlich, das von der Anmeldeseite auf der Website heruntergeladen werden kann.
  4. Bei der Anmeldung müssen die folgenden Unterlagen (separat) hochgeladen werden:
    1. Das unter 5.3 genannte Formular, in das folgende Angaben eingetragen werden:
      1. Die vorzutragenden Lieder/Songs: Titel, Komponist mit Geburts- und Sterbejahr, ggf. Opusnummer o. ä., Name des Textdichters und Dauer des jeweiligen Werks;
      2. Zu jedem Werk den Zusammenhang mit dem Jahresthema in bis zu 50 Wörtern;
      3. Eine kurze “musikalische Biografie” von maximal 50 Wörtern zu jedem Teilnehmer;
      4. Im Falle von Ensemblegesang: Name, Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Stimmlage des/der anderen Sänger(s);
    2. Eine gut lesbare Kopie der Noten, oder des Aufführungsmaterials der Werke.
    3. Ein Porträtfoto jedes Teilnehmers, auf den sich die Anmeldung bezieht, mit dessen Namen.
  5. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt (einschließlich aller geforderten Uploads und Zahlung).

6. Zahlung

  1. Bei der Anmeldung ist die Teilnahmegebühr für alle beteiligten Musiker zu entrichten, einschließlich des Zuschlags für den Projektpianisten, falls zutreffend.
  2. Der (Gesamt-)Betrag ist auf IBAN NL98 INGB 0398 0121 48 im Namen der Stg Euregio Vocalisten Concours zu überweisen, unter Angabe des Namens des Anmelders. Ist ein Rabatt vereinbart, so wird bei der Zahlung auch ‚mit Rabatt‘ angegeben.
  3. Bei einer Abmeldung nach dem Anmeldeschluss wird die Gebühr als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
  4. Ausgenommen von der Zahlungspflicht bei der Anmeldung zu “On Stage” sind die in 1.6 genannten Sänger. Sie werden die Gebühr nach Erhalt der Teilnahmebestätigung entrichten.
  5. Die für die Folgestrecke ausgewählten Teilnehmer zahlen ihren Verpflegungsbeitrag nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung.

7. Publizität

  1. Zu gegebener Zeit werden allen Teilnehmern E-Flyer zu den Konzerten zugeschickt, mit der Bitte, diese an potenzielle Interessenten in ihrem Bekanntenkreis weiterzuleiten.
  2. Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass sie in Audio- und Videomaterial zu sehen und/oder zu hören sein können, das auf der Projektwebsite oder auf YouTube veröffentlicht wird.
  3. Die organisierende Stiftung behält sich alle Rechte für eventuelle Aufnahmen, Sendungen oder Veröffentlichungen vor.

Schlussbestimmungen

  1. Es wird keine Haftung übernommen für Schäden, die sich aus der Teilnahme des EVW ergeben.
  2. Für die Beantwortung von Fragen ist die Projektmanagerin zuständig (projekt@euregio-vocalworkshop.eu).
  3. In allen Fällen, die in diesem Reglement nicht geregelt sind, entscheidet der Stiftungsvorstand.

Dieses Reglement ist gültig ab August 2023.